Praxisangebot für Erwachsene

Psychotherapeutische Akutbehandlung
Tiefenpsychologisch-fundierte Kurzzeittherapie
Tiefenpsychologisch-fundierte Langzeitpsychotherapie

Psychotherapeutische Akutbehandlung: 
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann falls erforderlich in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.

Beratungen
Entspannungstraining

 

Ich kann als Psychologische Psychotherapeutin die Kosten für die
Psychotherapie mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Alle Privatkassen und Beihilfe, Selbstzahler.

Welche Vorteile ergeben sich als Selbstzahler daraus für Sie:

  1. Geringere Wartezeit
  2. Sie haben eine viel größere Auswahl bei der Suche nach Therapeuten und Beratern.
  3. Krankenversicherungen zahlen nur bei sogenannten "Störungen mit Krankheitswert". Wenn Sie selbst bezahlen, gibt es keine Bedingungen, mit welchem Anliegen Sie sich an einen Therapeuten wenden. Sie müssen niemanden Rechenschaft ablegen und begründen, warum Sie zu mir kommen.
  4. Ihre Daten erscheinen in keiner Versicherungsakte. Das kann auch wichtig sein beim Abschluss von Versicherungen (z.B. private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung), Sie ersparen sich erhöhte Beiträge oder Nichtannahme.
  5. Auch bei der Bewerbung für bestimmte Berufe kann es von Vorteil sein, dass "Psychotherapie" nicht in der Krankenversicherungsakte steht.
  6. Sie können die Dauer der Beratung oder Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen selbst bestimmen.
  7. Sie bekommen auch dann eine Therapie oder Beratung, wenn Sie als Kassenpatient in der zweijährige Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie sich befinden.
Ausnahme: 
Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass mindestens drei kontaktierte Psychologische Psychotherapueten keine freien Plätze bzw. eine Wartezeit von mehr als einem halben Jahr haben.. Des Weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall z. B. nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse.